COVID-19

COVID19-Regeln bei Veranstaltungen des Fördervereins Palliativstation Harlaching e.V.

Bitte informieren Sie sich vor Ihrem Besuch unserer Veranstaltungen (außerhalb der Räumlichkeiten der Palliativstation) über die aktuellen Bestimmungen, die sich leider auch kurzfristig ändern können.

Seit 3. April 2022 entfallen in Bayern u.a. bei Kulturveranstaltungen die 2G-Regelung und die allgemeine Maskenpflicht. Das heißt, Sie brauchen bei einem Veranstaltungsbesuchbesuch keinen Impf- bzw. Genesenennachweis und kein negatives Testergebnis mehr vorzulegen.

Aufgrund des anhaltenden Infektionsgeschehens empfehlen wir weiterhin das Tragen einer FFP2-Maske im Haus und am Platz – zum Schutz der eigenen Gesundheit und der Gesundheit anderer Besucher und Besucherinnen.

Bleiben Sie gesund!

Alle aktuellen Regelungen in Bezug auf COVID-19 finden Sie auch auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege: https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus

Für den Besuch der Palliativstation selbst bzw. bei Veranstaltungen in den Räumlichkeiten der Palliativstation gelten die Regeln der München Klinik :

Aktuelle Besuchs- und Zugangsregeln der München Klinik

Danach sind wir sind verpflichtet, zu gewährleisten, dass die Besucherinnen und Besucher der Palliativstation, z.B. Angehörige oder Teilnehmende an Veranstaltungen und Supervisionen, frisch getestet sind. Bitte bringen Sie das Ergebnis eines aktuellen medizinischen Schnelltests aus einer Teststation mit.

Für alle Besucherinnen und Besucher der Station (z.B. Teilnehmende an Vorträgen oder Veranstaltungen) ist das Tragen einer FFP2-Maske Pflicht.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!