Die „Spendenquittung“
Oft werden wir zu diesem Thema gefragt. Gerne stellen wir Ihnen hier die wichtigsten Informationen zur Verfügung:
Die Spendenbescheinigung für Ihre Steuererklärung
Spendenbescheinigung, Spendenquittung, Zuwendungsbestätigung – verschiedene Begriffe, die letztlich alle dasselbe bedeuten.
Auf einen Blick:
Spende unter 300 Euro
Vereinfachter Nachweis (Kontoauszug, Buchungsbestätigung der Überweisung oder Einzahlungsbeleg) genügt, um Spende beim Finanzamt geltend zu machen.
Spende ab 300 Euro
Sie erhalten eine offizielle Spendenbescheinigung von der begünstigen Organisation und müssen diese bei Ihrer Steuererklärung dem Finanzamt vorlegen.
Versand der Zuwendungsbestätigung: Wir versenden die Spendenbescheinigungen automatisch zu Beginn des neuen Kalenderjahres.
Welchen Zweck hat eine Spendenbescheinigung?
Sie bestätigt Ihre Spende und das diese auch bei der bedachten Organisation angekommen ist. Dazu wird eine Spendenbescheinigung ausgestellt, die sich an einem amtlichen Vordruck orientiert und Angaben zum Datum der Spende, zur Höhe und natürlich zur Person enthält. Voraussetzung dafür, dass eine Organisation Spendenbescheinigung ausstellen darf, ist, dass die Organisation gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgt – diese werden auch als offiziell steuerbegünstigte Zwecke bezeichnet. Dies muss die Organisation durch eine Bescheinigung über die Gemeinnützigkeit oder einen Freistellungsbescheid des Finanzamts nachweisen.
Und auch für Mitgliedsbeiträge gelten gesonderte Regelungen: Mitgliedsbeiträge im Bereich Wohlfahrt sind abziehbar und werden vom Finanzamt anerkannt.
In welchem Fall brauchen Sie eine Spendenbescheinigung?
Die Nachweisgrenze liegt seit dem 1.1.2021 bei 300 Euro. Für Spenden und Mitgliedsbeiträge unter 300 Euro reicht ein vereinfachter Nachweis gegenüber dem Finanzamt. Als vereinfachter Nachweis gilt ein einfacher Kontoauszug, eine Buchungsbestätigung der Überweisung oder ein Einzahlungsbeleg. Erst bei Spenden über 300 Euro pro Jahr besteht eine Verpflichtung gegenüber dem Finanzamt, die geleisteten Spenden mit einer Spendenbescheinigung nachzuweisen.
In der Regel versenden Organisationen die Spendenbescheinigungen nach erfolgreichem Spendeneingang automatisch – entweder zum Halbjahr nach Tätigung deiner Spende, oft auch zu Beginn des neuen Kalenderjahres. Aber auch hier gelten Unterschiede: Da erst bei Spenden ab 300 Euro eine Spendenbescheinigung als Nachweis erforderlich ist, verzichten viele Organisation auf die Ausstellung von Spendenbescheinigungen unter der Nachweisgrenze, um ökologisch und kostensparend vorzugehen und den Verwaltungsaufwand gering zu halten. Außerdem kommt es manchmal vor, dass Organisationen ihren Spendern und Spenderinnen gar keine Bescheinigung zukommen lassen können, weil die Spender und Spenderinnen bei der Spende keine vollständige Adresse angegeben haben (z.B. im Verwendungszweck der Überweisung).
Falls Sie gespendet haben, über der Nachweisgrenze liegen und keine Spendenbescheinigung bekommen haben, kontaktieren Sie bitte die Organisation und bitten um eine Spendenquittung. Grundsätzlich hat jede Spender und Spenderin Anspruch auf eine Spendenbescheinigung, so dass diese im Zweifelsfall immer auch individuell von der Organisation angefordert werden kann. Bitte geben Sie sicherheitshalber noch einmal Ihre vollständige Anschrift an. Bedenken Sie auch, dass es für kleinere Organisationen sehr aufwendig und kostenintensiv ist, zwischendurch einzelne Spendenbescheinigungen auszustellen.